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Richtlinien


Piercen und Tätowieren gilt rechtlich gesehen als mutwillige Körperverletzung, die nur deshalb straffrei bleibt, weil die betreffende Person in den Eingriff einwilligt.
Ab wann ist es Jugendlichen erlaubt, ihre Körper mit einem
Tattoo oder Piercing " verschönern " zu lassen?
Das Jugendschutzgesetzt in Deutschland gibt dazu keine klaren Regeln vor.
Darum:
- tätowieren wir NUR Personen ab 18 Jahren.
- piercen wir Personen ab 16 Jahren, mit der Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen.
-Piercings am Ohr ab 14 Jahren, mit der Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen.
- Intimpiercings NUR Personen ab 18 Jahren.

2. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen, die unter Alkohol oder Drogeneinfluß stehen.

3. Die Motive können aus unserem sehr umfangreichen Vorlagearchiv ausgesucht werden.
Wir verändern die Vorlage auch nach Euren Wünschen. Motive können auch mitgebracht werden.

4. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle und Veränderungen an der Vorlage .

5. Bei Terminabsprache verlangen wir eine Anzahlung, die nach dem Termin mit dem Restbetrag verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 1 Woche vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein, da wir den Termin dann nicht mehr neu belegen können.

6. Wir benutzen nur Farben, die den Anforderungen des Lebensmittel und Bedarfsgegenstandsgesetzes entsprechen und :

  • enthalten keine Schwermetalle
   
7. Wir verwenden nur sterile Nadeln bzw. Einwegprodukte ,

8. Wir informieren Euch ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos und Piercings.


Ziegelstrasse 09
07021 - 865 78 88